Vorsicht mit offenem Feuer

Weihnachten ist für viele ein Fest der Freude und Besinnlichkeit. Für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und Schrecken, oft sogar mit schlimmen Folgen. Nur eine kleine Unachtsamkeit und schon steht das Symbol der Festlichkeit in hellen Flammen. Damit aus Ihrer Weihnachtsfeier kein Weihnachtsfeuer wird, hier einige Tipps:

Der Weihnachtsbaum

Rund 400.000 Nadeln hat die "Standardausführung" eines Weihnachtsbaumes, eine Fichte von 2,20 Meter Höhe. Die Nadeln, nicht die Zweige und der Stamm, stellen im wesentlichen die gefährliche Brandlast des Baumes dar. 400.000 Einzelelemente von brennbarem Stoff, die sich im Abstand von nur wenigen Millimetern befinden.

Schneidet man eine Nadel auf und legt sie unters Mikroskop, so erkennt man, dass das Innere der Nadel aus winzigen Harznestern, aus Harzseen besteht. Pflanzliches Gewebe umschließt diese Harzseen. Gewebe, dessen Festigkeit sich mit dem Feuchtigkeitsgehalt erhöht und am ungeschlagenen Baum nahezu die Brandschutzklasse "schwerentflammbar" erreicht.

Geschlagen werden Weihnachtsbäume Ende November. Über 2-3 Wochen lang erhalten die Nadeln dann keine Feuchtigkeit mehr, dörren aus und werden zunehmend brennbarer. Werden diese Harzseen im Inneren einer Nadel (z.B. durch eine Kerzenflamme) erhitzt, so beginnt das Harz sich zu verflüssigen und im weiteren zu verdampfen. Der brennbare Dampf baut einen derart hohen Druck auf, daß das umschließende pflanzliche Gewebe wie bei einer Explosion auseinander gerissen wird. Je trockener der Baum, desto früher setzt dieser Vorgang ein. Der sich bildende Dampfdruck kann so stark ansteigen, dass durch die Explosion Luftmassen verdrängt und unmittelbar in der Nachbarschaft stehende Kerzen buchstäblich ausgeblasen werden.

Der Harzdampf, der freigesetzt wird, verbrennt schlagartig und löst eine Kettenreaktion aus. Flammen springen dann von Nadel zu Nadel. Lametta wird abgefackelt. Kugeln fallen herunter. Noch aufrecht stehende Kerzen geben ihre Standfestigkeit unter der entstehenden Erwärmung auf, werden nun auch zu "Brandstiftern". Innerhalb weniger Sekunden steht der ganze Baum in Flammen. Geschenkkartons und -papier, Vorhänge und andere brennbare Materialien werden von den Flammen erfasst. Irgendwann wird der Baum durch den unterschiedlichen Abbrand kopflastig, stürzt um, setzt die Brandausbreitung fort.

Während die Familie im Esszimmer die Weihnachtsgans tranchiert, platzen im Wohnzimmer die Fenster. Das Inferno kann nun nicht mehr mit nur einem Eimer Wasser verhindert werden.

  • Hätte man elektrische Weihnachtskerzen benutzt,
  • hätte man den Baum nicht so nah ans Fenster in die Ecke gestellt,
  • hätte man ihn festgebunden,
  • hätte man den Baum mit Wasser versorgt,
  • hätte man ihn eingesprüht,
  • hätte man ihn nicht unbeaufsichtigt gelassen,
  • hätte man!

Wenn doch etwas passiert - richtig versichert?

Trotz größter Vorsicht kann immer etwas passieren. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, ob sie ausreichend versichert sind. Kommt es zu einem Brand oder zu einem Unfall mit Feuerwerkskörpern, bieten Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz-, Private Haftpflicht- oder die Private Unfallversicherung Versicherungsschutz:


Hausratversicherung:
Ersetzt werden Schäden, die z.B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen - sogar ruinierte Weihnachtsgeschenke sind mitversichert.

Wohngebäudeversicherung:
Ersetzt werden Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. 

Private Haftpflichtversicherung:
Tritt ein, wenn ein Partygast in einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper einen Schaden anrichtet oder Kinder ungeschickt mit Knallfröschen hantieren, und es dadurch zum Schadensfall kommt.

Kaskoversicherung:
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt für den Schaden die Teilkaskoversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung leistet Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. 

Private Unfallversicherung:
Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt, erhält die anfallenden Heilbehandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt. Für Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, zahlt zusätzlich die private Unfallversicherung.

Merkblatt der Deutschen Feuerwehr zu den besonderen Brandgefahren in der Advents- und Weihnachtszeit.